Pumpfoiling Vorschriften & Empfehlungen für die Schweiz

Damit das Pumpfoiling weiterhin eine sichere und akzeptierte Aktivität bleibt, ist es wichtig, dass wir uns alle an bestimmte Regeln und Empfehlungen halten. Durch die Einhaltung der Regeln und Sicherheitsempfehlungen können wir nicht nur Unfälle vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass wir unser Hobby noch lange ausüben können. Die folgenden Punkte sollen uns helfen, unseren Sport verantwortungsvoll und mit Respekt gegenüber anderen Wassersportlern und der Natur auszuüben.

Gesetzliche Vorschriften

Pumpfoils gelten als Schiffe

Pumpfoils werden als wettkampftaugliche Wassersportgeräte eingestuft und gelten als Schiffe.

BSV: Art. 2 Buchstabe a. Ziff 1

Beschriftung

Pumpfoil-Bretter müssen mit den Kontaktdaten des Besitzers versehen sein.

Pumpfoil-Bretter können nicht immatrikuliert werden, bzw. sie benötigen kein amtliches Kennzeichen. Es ist jedoch notweendig, das Pumpfoil-Brett gut sichtbar mit Name und Adresse (und vorteilhafterweise auch einer Mobiltelefonnummer) des Eigentümers oder Halters zu kennzeichnen. So können Polizei und Rettungsdienste schneller herausfinden, ob zu einem gefundenen Pumpfoil-Brett Personen vermisst werden.

BSV: Art. 16 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3

Sicherheitsausstattung

Auf offenen Gewässern muss für jede Person ein Rettungsmittel, wie z.B. eine Rettungsweste, vorhanden sein.

Ausserhalb der äusseren Uferzone (300 m) und auf fliessenden Gewässern
(= Flüsse) muss ein Rettungsmittel (z.B. Rettungsweste) mit einem Mindestauftrieb von 50 Newton mitgeführt werden. Es wird empfohlen, die Schwimmhilfe immer zu tragen. Schwimmhilfen wie Schwimmflügel etc. gelten nicht als Rettungsmittel.

BSV: Art. 134a

Verkehr auf dem Wasser

Pumpfoils müssen allen Schiffen Vorfahrt gewähren und dürfen bestimmte Bereiche nicht befahren.

Ein Pumpfoiler hat keinen Vorrang gegenüber Kursschiffen, Güterschiffen, Berufsfischern, Segelschiffen und Motorschiffen.

BSV: Art. 44 Abs. 1

Kursschiff-Anlegestellen, Hafeneinfahrten, Bojenfelder sowie Fahrwege der Kursschiffe sind frei zu halten. Zu Schwimmenden ist genug Abstand zu halten.

Sperrflächen

Gelb markierte Sperrflächen dürfen nicht befahren werden.

Es ist verboten, mit gelben Bojen markierte Sperrflächen (z.B. Badeanlagen, Tauchzone WZT, archäologischen Schutzzonen oder Naturschutzgebiete) zu befahren.

BSV: Art. 37 Abs. 1, Art. 53 Abs. 3, Art. 36 inkl. Anhang 4

Wetterwarnungen

Bei zweifelhaftem Wetter sind die orangefarbenen Warnleuchten entlang des Seeufers zu beachten.

Die Starkwindwarnung (orangefarbenes Blinklicht, das ca. 40-mal pro Minute aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Auftretens von Winden mit Böenspitzen von 25-33 Knoten (ca. 46-61 km/h) aufmerksam. Die Starkwindwarnung fordert die Schiffsführer auf, die Wetterentwicklung selbst zu beobachten, ständig neu zu bewerten und sich entsprechend der allgemeinen Sorgfaltspflicht zu verhalten.

Die Sturmwarnung (orangefarbenes Blinklicht, das ca. 90 Mal pro Minute aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Auftretens von Winden mit Böenspitzen über 33 Knoten (ca. 61 km/h) aufmerksam. Die Schiffsführer sind verpflichtet, sofort alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu treffen und gegebenenfalls das geschützte Ufer aufzusuchen.

BSV: Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2

Licht bei schlechter Sicht

Bei schlechter Sicht ist ein weisses, gut sichtbares Licht mitzuführen.

Bei schlechter Sicht (z.B. Nebel, Dämmerung, Nacht) ist ein weisses, gut sichtbares, eingeschaltetes Rundumlicht als Beleuchtung mitzuführen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Pumpfoiler für andere Wassersportler und Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser sichtbar sind.

BSV: Art. 25 Abs. 1

Motorisierte Bretter (E-Foils)

Die Verwendung von E-Foils oder motorisierten Surfbrettern ist in der Schweiz verboten.

BSV: Art. 16 Abs. 2, Art 121 Abs. 5

Empfehlungen

Für ein sicheres Erlebnis auf dem See mit einem Pumpfoil ist es ratsam, einige Empfehlungen für die eigene Sicherheit und die anderer Wassersportler zu beachten.

  • Informiere dich vor dem Pumpfoilen über die örtlichen Verhältnisse und die örtlichen Regeln.
  • Denke daran, dass du in der Lage sein musst, die geplante Strecke (Hin- und Rückweg) ohne Probleme zu bewältigen und überschätze niemals deine Fähigkeiten.
  • Informiere dich vor jedem Training über die Wassertemperatur (unter 15°C Wassertemperatur ist das Tragen eines Neopren– oder Trockenanzugs sehr wichtig) und beachte die Wetter- und Windvorhersage. Im kalten Wasser kann es schnell gefährlich werden. Wir empfehlen, auch bei warmen Temperaturen einen Neoprenanzug zu tragen, um das Verletzungsrisiko und die Gefahr einer Unterkühlung zu verringern.
  • Sei stets aufmerksam auf Seen und Fliessgewässern unterwegs und achte auf die anderen Wassersportler.
  • Möglichst nicht alleine pumpen. Mit Gleichgesinnten macht es sowieso mehr Spass.
  • Halte genügend Abstand zur Kursschifffahrt und zu Schwimmenden.
  • Beachte die Hinweise für das befahren von Flüssen.

Hinweis

Die Vorschriften und Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich erarbeitet. Wir danken an dieser Stelle für die offene Zusammenarbeit.